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Werbung für Ärzte und Therapeuten: Was die Standesregeln erlauben

Sachliche Information ja, marktschreierische Anpreisung nein — die Grenze verläuft feiner, als viele denken. Was auf eine Praxis-Website darf und was besser nicht.

9. September 20262 Min Lesezeit

Rezeptblock, Füllfeder und Lesebrille als Sinnbild für sachliche Information in Gesundheitsberufen.

„Dürfen wir das überhaupt schreiben?" ist die Frage, die uns Praxen am häufigsten stellen. Für Ärztinnen und Ärzte gilt in Österreich eine Werbebeschränkung im Ärztegesetz, die die Ärztekammer in einer eigenen Richtlinie ausgelegt hat. Für Psychotherapie, gehobene medizinisch-technische Dienste und weitere Gesundheitsberufe gelten jeweils eigene Regeln, die in dieselbe Richtung zielen.

Der Grundsatz

Erlaubt ist sachliche Information. Unzulässig ist, was unsachlich oder unwahr ist oder dem Ansehen des Berufsstands schadet. Genannt werden unter anderem marktschreierische Anpreisung, herabsetzende Aussagen über Kolleginnen und Kollegen sowie Vergleiche, die einen Vorteil behaupten, ohne ihn belegen zu können.

Das ist weniger streng, als viele befürchten. Eine moderne, gut gemachte Website ist ausdrücklich zulässig — sie muss nur bei der Sache bleiben.

Was unproblematisch ist

  • Leistungsspektrum, Schwerpunkte und verwendete Verfahren, sachlich beschrieben
  • Ausbildung, Diplome und Mitgliedschaften, sofern tatsächlich erworben
  • Ordinationszeiten, Anfahrt, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit
  • Fotos der Ordination und des Teams
  • Kassen- oder Wahlarztstatus und wie abgerechnet wird
  • Sachliche Hinweise auf neue Geräte oder Methoden

Wo es heikel wird

Superlative. „Der beste", „die modernste", „Nummer eins im Bezirk" — Behauptungen, die Sie nicht belegen können, sind der klassische Stolperstein.

Heilungsversprechen. Ergebnisse zusichern, die sich nicht zusichern lassen, ist doppelt riskant: standesrechtlich und wettbewerbsrechtlich.

Vorher-Nachher-Bilder. Je nach Fachgebiet und Darstellung problematisch. Hier lohnt die Rückfrage bei der Kammer, bevor die Bilder online gehen.

Patientenstimmen auf der eigenen Seite. Sie werden deutlich kritischer gesehen als Bewertungen, die Patienten unbeeinflusst bei Google abgeben.

Rabatte und Aktionen. Preiswerbung im klassischen Sinn passt nicht zum Berufsbild.

Wie man trotzdem überzeugend schreibt

Die Beschränkung zwingt zu etwas, das ohnehin besser wirkt: konkret werden statt laut. Statt „beste Betreuung" schreiben Sie, wie lange ein Erstgespräch dauert. Statt „modernste Technik" nennen Sie das Gerät und was es für die Patientin bedeutet. Statt Superlativ: Termine am Abend, Befund am selben Tag, Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

Das ist keine Notlösung. Überprüfbare Angaben überzeugen messbar mehr als Adjektive.

Unser Fazit

Die Regeln verbieten nicht, sichtbar zu sein — sie verbieten, zu übertreiben. Wer sachlich und konkret schreibt, ist auf der sicheren Seite und wirkt nebenbei glaubwürdiger. Im Zweifel klärt eine kurze Anfrage bei der zuständigen Kammer mehr als jede Diskussion mit der Agentur.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.