Recht
Barrierefreiheit: Was das Barrierefreiheitsgesetz für Ihre Website bedeutet
Seit Juni 2025 gelten neue Anforderungen — aber längst nicht für jeden Betrieb. Wer betroffen ist, was konkret verlangt wird und welche Schritte am meisten bringen.
5. September 20263 Min Lesezeit

Erstgespräch
Kostenlos beraten lassenSeit Ende Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz, die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Seither herrscht Verunsicherung: Muss jetzt jede Praxis-Website umgebaut werden? Die kurze Antwort lautet nein. Die längere: Es hängt davon ab, was Sie online anbieten und wie groß Ihr Betrieb ist.
Wen es überhaupt betrifft
Das Gesetz zielt auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Geschäft mit Verbrauchern — darunter der elektronische Geschäftsverkehr, also Websites, über die Verbraucher etwas bestellen oder buchen können.
Für kleine Betriebe entscheidend: Kleinstunternehmen — grob gesagt weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Eine Website, die nur informiert und weder Shop noch Buchung enthält, fällt ohnehin meist nicht darunter.
Das heißt nicht, dass Sie das Thema nichts angeht. Sobald ein Gutschein-Shop oder eine Online-Terminbuchung dazukommt, ändert sich die Lage. Spätestens dann lohnt der genaue Blick — und weil die Einordnung im Einzelfall von Ihren Zahlen abhängt, ist das eine Frage an Ihre Interessenvertretung, nicht an die Agentur.
Was inhaltlich verlangt wird
Maßstab ist im Wesentlichen der etablierte Standard WCAG in der Stufe AA. Das klingt abstrakt, besteht aber aus sehr konkreten Dingen:
Kontrast. Hellgrauer Text auf weißem Grund fällt fast immer durch.
Bedienbarkeit per Tastatur. Alles, was sich anklicken lässt, muss auch ohne Maus erreichbar sein.
Alternativtexte für Bilder. Damit Vorlesesoftware beschreiben kann, was zu sehen ist.
Sinnvolle Struktur. Überschriften in der richtigen Reihenfolge, Formularfelder mit echten Beschriftungen.
Kein Zwang zur Farbe. „Bitte die roten Felder ausfüllen" hilft niemandem, der Rot nicht unterscheiden kann.
Wie Sie den Ist-Stand grob prüfen
Zwei Tests, die Sie in zehn Minuten selbst machen:
Die Tastatur-Probe. Legen Sie die Maus weg und bewegen Sie sich mit der Tabulatortaste durch Ihre Seite. Sehen Sie jederzeit, wo Sie gerade stehen? Kommen Sie an jede Schaltfläche heran — und wieder heraus?
Der Kontrast-Check. Das kostenlose Werkzeug Lighthouse, in jedem Chrome eingebaut, meldet zu helle Textfarben und fehlende Alternativtexte. Es ersetzt keine Prüfung, findet aber die offensichtlichen Fälle.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Diese Maßnahmen überschneiden sich fast vollständig mit gutem Handwerk. Saubere Überschriften und Alternativtexte helfen auch Google. Ausreichender Kontrast hilft allen, die im Sonnenlicht auf ein Handy schauen. Tastaturbedienbarkeit deckt Bedienfehler auf, die sonst niemand bemerkt.
Dazu kommt Ihre Zielgruppe: Wer eine Praxis betreibt, hat überdurchschnittlich oft mit älteren Menschen zu tun — und mit genau den Einschränkungen, um die es hier geht.
Unser Fazit
Klären Sie zuerst, ob Sie in den Anwendungsbereich fallen; viele kleine Betriebe tun es nicht. Unabhängig davon ist Barrierefreiheit kein Sonderprojekt, sondern eine Frage der Bauweise. Wer sie von Anfang an mitdenkt, zahlt dafür nichts extra. Nachrüsten kostet.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.